Dieses Therapieverfahren ist – neben der Psychoanalyse und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie – eines der drei Psychotherapieverfahren, deren Wirksamkeit durch Forschungsergebnisse bestätigt wurde.
Um die im Therapievertrag vereinbarten Therapieziele zu erreichen, können in der Verhaltenstherapie verschiedene verhaltenstherapeutische Einzelverfahren eingesetzt werden. Einige von ihnen seien nebenstehend genannt.
Aber auch kognitive Verfahren wie kognitive Umstrukturierung, Selbstverbalisation, Achtsamkeitsbasierte Techniken, Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT).
Versicherte in der Privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder Freien Heilfürsorge
Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Für die ersten sechs Termine, die Vorgespräche, sind keine besonderen Formalitäten notwendig. Danach muss ein Therapieantrag gestellt werden, damit die Kosten übernommen werden.
Die Bedingungen der Privatkassen sind abhängig von den individuellen Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beihilfe deshalb klären, in welchem Umfang die ambulante Psychotherapie erstattet wird. Informieren Sie am besten Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einer approbierten (staatlich anerkannten) psychologischen Psychotherapeutin mit abgeschlossener Zusatzausbildung durchzuführen. Bei Privatkassen ist es sinnvoll, frühzeitig die Unterlagen für die Beantragung anzufordern. Gern unterstütze ich Sie dabei.
Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Meine Praxis besitzt keine allgemein gültige Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung (sog. Kassensitz). Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen kann nach Absprache mit der jeweiligen Krankenkasse im sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“ ebenfalls eine psychotherapeutische Behandlung angeboten werden. Die Behandlungskosten werden ausschliesslich für psychische Erkrankungen übernommen.
Sonstiges
Die aufgeführten heilkundlichen Leistungen (Psychotherapie) sind gem. § 4 Ziffer 14 UStG umsatzsteuerbefreit.
Lebens-, Ehe- oder psychologische Beratung sowie Coaching zählen nicht zu den Kassenleistungen und müssen deshalb privat bezahlt werden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von gegenwärtig 19 %.
Für selbstzahlende Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gebühren für psychotherapeutische Leistungen sind in beiden Gebührenordnungen identisch.
Klinische Psychologie:
Arbeits- und Organisationspsychologie:
Mitgliedschaften:
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